Einführung der 3G-Kontrolle
Aufgrund der bundesweit steigenden Corona-Infektionen führen wir den 3G-Nachweis ein. Zutritt in den Betriebs-, Lager- und Bürobereich ist nur noch möglich, sofern ein Nachweis für den Status als Genesen, vollständig Geimpft oder tagesaktuell Getestet (Schnelltest oder PCR-Test) erbracht wird. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden, der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Aufgrund der neuen Gesetzeslage sind wir zudem verpflichtet, die Kontrollen zu dokumentieren. Die 3G-Regelung gilt für Mitarbeiter/innen wie Besucher/innen gleichermaßen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass ungeimpfte oder nicht genesene Fahrer- und Fahrerinnen Schwierigkeiten haben einen tagesaktuellen Negativtest vorzuweisen. Die wenigsten Teststellen haben einen 24-Stunden-Betrieb oder sind mit einem 40to-Lkw anfahrbar. Daher bitten wir die Warenempfänger um Verständnis. Wir sind sicher, dass wie bisher auch die nötigen Daten und Dokumente kontaktlos ausgetauscht werden können.
Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung für diese Maßnahmen.